Nützliche Hinweise

  1. Der Weg durch den Zoll
  2. Neue EU-Regelung zur Beförderung von Handgepäck bei Flugreisen!
  3. Welche Reiseländer Sie zur welcher Jahrezeit vermeiden sollten!
  4. Welche Reiseversicherung ist sinnvoll?
  5. Reiseversicherung muss sofort informiert werden!
  6. Einchecken mit Golfgepäck, Fahrrad und Surfbrett.
  7. Nicht jedes Ärgernis ist ein Reisemangel!

1. Der Weg durch den Zoll
Nicht alles, was Urlauber mitbringen, ist auch erlaubt. Mehr als 50.000 Objekte wurden im vergangenen Jahr bei der Einfuhr nach Deutschland sicher gestellt. Was alles eingeführt werden darf und was nicht. So vermeidet man Ärger mit dem Zoll.
Souvenirs oder Schnäppchen bringt fast jeder Urlauber mit nach Hause. Für Waren wie Alkohol oder Zigaretten gibt es Obergrenzen bei der Einfuhr nach Deutschland. Tausende Urlauber haben auch Andenken wie eine Krokodil-Tasche aus Thailand oder eine Elfenbeinkette aus Kenia im Gepäck, die gegen Artenschutz-Abkommen verstoßen. Wer damit vom Zoll erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen.
Die Bilanz des vergangenen Jahres: Rund 53.000 geschützte Tiere und Pflanzen beziehungsweise daraus hergestellte Objekte wurden sichergestellt, davon fast 95 Prozent vom Zoll am Frankfurter Flughafen. Auch bringen Urlauber oft gefälschte Markenartikel mit nach Hause. Bei seinen Einfuhrkontrollen beschlagnahmte der Zoll im letzten Jahr in 9164 Fällen gefälschte Marken oder Produkte im Wert von 1,2 Milliarden Euro.
Welche Artikel aus EU-Ländern beziehungsweise anderen Regionen der Welt zollfrei in die Bundesrepublik mitgenommen werden dürfen und wann es am Zoll Ärger geben kann:
Alkohol aus EU-Ländern: Zollfrei dürfen maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier nach Deutschland gebracht werden. Aus Nicht-EU-Ländern (zum Beispiel die Schweiz oder die USA): ein Liter Hochprozentiges, bei Sekt, Wein oder anderen Getränken mit unter 22 Prozent Alkohol sind zwei Liter erlaubt.
Kaffee: Aus einem EU-Land dürfen zehn Kilo Kaffee zollfrei eingeführt werden. Bei den übrigen Staaten liegt die Grenze bei einem Pfund Kaffee oder 200 Gramm löslichem Kaffee oder Konzentraten.
Tabak: Aus den alten EU-Ländern sowie Malta und Zypern können Urlauber wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak einführen. Aus den neuen EU-Ländern wie Polen oder Ungarn sowie Nicht-EU-Ländern sind meist nur 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak erlaubt.
Parfüm: Außerhalb der EU sind bis zu 50 Gramm bei Parfüm sowie einem Viertel Liter Eau de Toilette zollfrei. In der EU gibt es keine Beschränkung.
Kraftstoff: Aus dem EU-Ausland dürfen außer dem Tankinhalt nur maximal 20 Liter im Reservekanister mitgebracht werden, aus Nicht-EU-Ländern nur zehn Liter.
Andere Waren: Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern bleiben Souvenirs und Produkte zum persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 175 Euro zollfrei. Vorsicht: Freibeträge können nicht addiert werden. Ein antiker Tisch für 320 Euro muss also verzollt werden, zwei Stühle zu je 160 Euro nicht. Vorsicht bei Antiquitäten oder Kunstwerken: Es könnte sich um Kulturgüter handeln, deren Ausfuhr illegal ist. Einige Länder verbieten auch die Mitnahme ihres Geldes.
Fälschungen: Gefälschte Jeans, Taschen, Uhren oder CDs werden hierzulande – anders als etwa in Frankreich – nicht geahndet. Allerdings muss der Urlauber dem Zoll nachweisen, dass er die Waren für sich selbst gekauft hat. Andernfalls müssen Reisende mit der Beschlagnahme und einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen.
Tiere und Pflanzen: Bedrohte Tiere und Pflanzen dürfen ohne Sondergenehmigung gar nicht eingeführt werden. Das Souvenir wird sonst beschlagnahmt, und es droht hohes Bußgeld. Vorsicht also bei Kakteen, Korallen, Elfenbeinfiguren oder präparierten Schmetterlingen – egal, was der Verkäufer erzählt (mehr Informationen unter: www.artenschutz-online.de).
Proviant: Um keine Seuchen einzuschleppen, dürfen aus Nicht-EU-Ländern weder Fleisch noch Milch oder Milchprodukte ohne Veterinärkontrolle mitgebracht werden. Ausnahmen gelten für beeinige wenige Länder wie die Schweiz, Norwegen oder Island sowie für bestimmte Produkte wie Babynahrung.
Medikamente: In den USA beispielsweise sind auch Arzneien wie Aspirin, aber auch Vitamin- und Mineralstoffpräparate günstig zu erstehen. Der deutsche Zoll kassiert diese Ware dann ein, sobald der Reisende mehr mitnimmt als für den persönlichen Verbrauch. Zulässig ist eine Menge, die man während der Reise selbst ge- oder verbraucht. AFP/war

2. Neue EU-Regelung zur Beförderung von Handgepäck bei Flugreisen!
Ab dem 6. November 2006 sind für die Mitnahme von Handgepäck bei Flugreisen folgende neue Regeln zu beachten: Auf Flügen, die in einem Land der EU starten, sowie auf Anschlussflügen (inkl. innerdeutscher Anschlussflügen) dürfen flüssige und gelartige Produkte (z B Pflege- u. Kosmetikartikel, wie beispielsweise Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm) mit an Bord genommen werden. Jede einzelne der Flüssigkeiten darf höchstens 100 Milliliter ausmachen. Alle Tuben und andere Flüssigkeitsbehälter müssen in einen wiederverschließbaren und durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter passen (Plastikbeutel entweder mit Reiß-, Klett-, Quetschoder Kordelzugverschluß). Pro Passagier darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Nachweislich benötigte Medikamente oder Babynahrung können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Duty Free-Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich durch diese neue Regelung der Umfang der Sicherheitskontrollen erhöht und es auch zu längeren Wartezeiten kommen kann. .

3. Welche Reiseländer Sie zur welcher Jahrezeit vermeiden sollten!
AMERIKA & KARIBIK
1. An der Westküste und auch in Arizona steigen die Temperaturen während der Sommermonate schon mal auf 45 Grad.
2. Im Herbst wüten Hurrikane vor allem an den Regionen der Ostküste wie zum Beispiel North und South Carolina und Florida.
3. Die offizielle „Hurricane Season" beginnt am 1. Juni und dauert bis zum 30. November. Im nördlichen Teil von Texas sind Tornados im Frühling keine Seltenheit.
4. Die Karibik wird in den Monaten Juni bis Dezember oft von Hurrikans heimgesucht.
5. An der mexikanischen Karibikküste ist Hurrikansaison von Juni bis Ende November.
6. In Patagonien im Süden von Chile sind die Sommer regenreich, im Frühjahr wehen eisige Winde.
AFRIKA
7. In einigen nordafrikanischen Ländern, vor allem in den Wüstenregionen klettern die Temperaturen im Sommer tagsüber bis auf 40-60 Grad Celsius.
8. An der Ostküste herrscht tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit, von April bis Juni fällt der meiste Regen.
ASIEN
9. Zwischen Juni und September ist in den meisten Regionen Indiens Monsun - Regenzeit. Er beginnt im Juni mit heftigem Regen in Südindien, rückt Woche um Woche langsam nach Norden.
10.In Nordvietnam herrschen von November bis April Temperaturen um den Gefrierpunkt. Über den Sommer muss in Thailand mit Taifunen gerechnet werden (im Norden wie im Süden). Hongkong wird oft von Taifunen bedroht, meist in den Monaten August bis September.
In Malaysia dauert die Regenzeit von Oktober bis Dezember.
11. Alljährlich wird Chinas Süd-, und Südostküste von Taifunen heimgesucht. In Japan sind die dem Pazifik zugewandten Küsten im August und September von Taifunen bedroht.
12. Auf den Philippinen fallen die meisten Niederschläge im Zusammenhang mit dem Südwest-Monsun (vor allem von Mai bis November). Von August bis Oktober ziehen häufig Taifune über die Mitte und den Norden der Philippinen.
AUSTRALIEN
13. In den Monaten Dezember bis Februar ist in der Wüstenlandschaft des australischen Outback (Queensland) mit extremer Hitze zu rechnen mit Temperaturen von bis zu 40 Grad Celsius.

4. Welche Reiseversicherung ist sinnvoll?
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Notfall Kosten für Arzt, Krankenhaus und verordnete Heilmittel. Gezahlt wird auch ein medizinisch notwendiger Heimtransport sowie Überführungs- und Bestattungskosten vor Ort (meist bis 10000 Euro). Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist für jeden ein MUSS, der jenseits deutscher Grenzen Urlaub macht. * Eine Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten bei Absage der Reise auf Grund plötzlich eingetretener Krankheit, Todesfall eines Verwandten oder sonstiger unvorhersehbarer Katastrophen. In den meisten Fällen werden auch die Rückreisekosten bei vorzeitigem Reiseabbruch übernommen. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt sich vor allem für Reisende mit Kindern aus, die teure Pauschalreisen lange im Voraus gebucht haben. Experten raten von einer Reisegepäckversicherung ab. Diese deckt finanzielle Einbußen bei Verlust des Gepäcks durch strafbare Handlungen, Unfälle des Transportmittels, Feuer oder andere "Elementarereignisse" ab. Eine Reisegepäckversicherung ist vor allem für viel reisende Geschäftsleute mit teurem Equipment ratsam. Denn einen Diebstahl im Hotel deckt meist auch die Hausratsversicherung mit ab. o Reiseunfallversicherungen übernehmen Leistungen zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit nach einem Unfall. Zusätzlich zur Invaliditätssumme können u. a. vereinbart werden: Todesfall-, Übergangsleistung,Tage-,Krankenhaustagegeld,Genesungsgeld,Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, Schmerzensgeld, Unfallrente, Sofortleistung, Rettungsflug oder kosmetische Operationen. Statt einer Reiseunfallversicherung sollte jeder besser eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen - so ist der Schutz auch außerhalb der Urlaubszeit gewährleistet o Auslandsschutzbriefe zahlen Leistungen zur Behebung von Schäden am Auto (Pannenhilfe, Abschleppen, etc.) und gewährleisten die Mobilität (Mietwagen, Kranken-Rücktransporte, Übernachtungskosten, etc.). Autoschutzbriefe sind kein MUSS, aber empfehlenswert für .Reisende, die viel mit dem Auto im Ausland unterwegs sind und ein älteres Fahrzeug besitzen. Eine Reisehaftpflicht-Versicherung ist überflüssig, da die Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, auch im Ausland gilt. Wer im Urlaub einen Mietwagen mietet, sollte unbedingt kontrollieren, ob die eigene Kfz-Versicherung eine Mallorca-Police enthält. Denn unterwegs abgeschlossene Haftpflichtversicherungen für Mietwagen haben oft nur unzureichende Deckungssummen. Die"Mallorca-Police" schließt diese Lücke und bewahrt in Schadenfall vor hohen finanziellen Forderungen, Quelle: die Welt

5. Reiseversicherung muss sofort informiert werden:
Wer eine Erkrankung vor einem Urlaub seiner Reiserücktrittsversicherung nicht sofort mitteilt, kann bei späterem Rücktritt nicht unbedingt mit voller Erstattung rechnen. Eine Reiseversicherung sei nur verpflichtet, den bei einem früheren Rücktritt fälligen, meist geringeren Betrag an Stornogebühren zu bezahlen, entschied das Amtsgericht München in einem Urteil (Az: 213 C 10091/04). Das Amtsgericht wies damit die Klage einer Münchnerin zurück, die erst fünf Tage nach ihrer Aufnahme in ein Krankenhaus von der Reise zurücktrat. Ihre Reiserücktrittsversicherung hatte sich daraufhin geweigert, den vollen, zu diesem Zeitpunkt fälligen Stornobetrag von 65 Prozent zu erstatten. Es sei vorhersehbar gewesen, dass sie die Reise nicht werde antreten können. Die Versicherung behandelte deshalb den Fall so, als ob die Frau sofort bei ihrer Aufnahme ins Krankenhaus zurückgetreten sei, und überwies nur 50 Prozent.

6. Einchecken mit Golfgepäck, Fahrrad und Surfbrett
(Was Charter- und Liniengesellschaften für den Transport von Sportgepäck berechnen).
Viele Urlauber wollen auch bei Flugreisen nicht auf die eigene Sportausrüstung verzichten. Also müssen Surfbretter und Golfausrüstungen mit an Bord - Sportgepäckverladung In eine Kaum ein Deutscher verzichtet in den Ferien auf eine leichte sportliche Betätigung - so lautet das Ergebnis der aktuellen Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (F.U.R). Nach Wandern (77 Prozent), Baden (71 Prozent) und Radfahren (41 Prozent) nennen immerhin rund sieben Prozent der Befragten "aktiv Sport zu treiben" als ein sehr wichtiges Urlaubsmotiv. Doch wer mit seinem eigenen Golfbag oder Surfbrett auf Reisen geht, dem kann die Urlaubsfreude durch saftige Aufpreise für das Sportgepäck genommen werden. Welche Fluggesellschaft wofür wie viel berechnet:
- Air Berlin: Eine Golftasche sowie eine Tauchausrüstung bis 30 Kilogramm (darüber wird ein Aufpreis verlangt, die Höhe richtet sich nach dem Flugziel) kostet keine Gebühr und muss auch nicht vorab telefonisch angemeldet werden. Pro Surfbrett fallen für einen Hin- und Rückflug 30 Euro an, für ein Fahrrad (verpackt in einer Schutzhülle) 15 Euro, zahlbar am Check-in, vorherige Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 01801/73 78 00. Inhaber der Air Berlin Card (Preis: 30 Euro, gültig für ein Jahr) können jegliches Sportgepäck bis zu 30 Kilo sowie Fahrräder und Surfbretter ohne Aufpreis mitnehmen.
- Condor: Fahrräder werden nur verpackt mitgenommen (30 Euro). Der Transport für Surfbretter und Flugdrachen bis 30 Kilogramm (darüber fällt zusätzlich ein Aufpreis für Übergepäck an) kostet je 50 Euro. Die Mitnahme von Golf oder Tauchausrüstungen bis 30 Kilo ist kostenfrei. Sportgepäck bis auf Golfbag und Tauchgeräte müssen im Vorfeld angemeldet werden unter Tel. 01802/337137. Alle genannten Preise gelten sowohl für One-Way-Flüge als auch für Hin-und Rückflüge. Gäste der Comfort Class können ihr Sportgepäck kostenlos mitnehmen.
- Hapag-Lloyd: Für Tauchausrüstungen und Golfbags bis 30 Kilogramm wird kein Aufpreis verlangt, für Surfbretter, Flugdrachen und Kajaks hingegen entstehen pro Hin- und Rückflug jeweils Mehrkosten in Höhe von 50 Euro. Das Sportgepäck ist per Fax 0511/972 73 72 anzumelden.
- LTU: Die Mitnahme von Golfbag, Fahrrad und Flugdrachen (jeweils bis 30 Kilogramm) kostet je 30 Euro pro Hin- und Rückflug. Anmeldung erforderlich (Golfbag ausgenommen) unter Tel. 0211/941 88 88. Bei Inhabern der LTU Card (ab 30 Euro pro Jahr) wird kein Aufpreis berechnet.
- British Airways: Pro Surfbrett werden auf einer interkontinentalen Strecke 75 Euro berechnet, innerdeutsch und innerhalb Europas kostet die Mitnahme 38 Euro. Eine Voranmeldung ist erforderlich (Tel. 01805/26 65 22). Auf innerdeutschen und innereuropäischen Strecken liegt - nach vorheriger telefonischer Anmeldung - bei Mitnahme des Golfbags die Freigepäckgrenze bei 30 Kilo. Liegt das Gewicht des Gepäcks darüber, wird eine Übergepäckrate berechnet, die je nach Ziel variiert.
- Lufthansa: Das erste Golfgepäckstück bis 15 Kilo wird pauschal mit 29 Euro innerhalb Europas und 80 Euro auf interkontinentalen Strecken verrechnet. Wird diese Grenze überschritten, wird die entsprechende Übergepäckgebühr nach Kilogramm berechnet (diese variiert je nach Flugziel). Für Surfbretter werden pro Strecke 57 (innerhalb Europas) bzw. 114 Euro (alle anderen Länder) verlangt.
Delta Air Lines (www.delta.com): Fluggäste, die Golfgepäck aufgeben möchten, haben folgende Möglichkeiten: Hardcover Travelcase (kein Verzicht auf den Haftungsanspruch nötig) oder alle anderen Travelbags (z.B. aus Nylon, etc.). Hierbei muß ein teilweiser Verzicht auf den Haftungsanspruch im Falle von Beschädigungen abgegeben werden. Dieser entbindet Delta von der Haftung für etwaige Vorschäden der Schläger und für Schäden, die im Zuge des Transports entstehen können. Als Alternative bietet Delta seinen Fluggästen die Möglichkeit für zehn US-Dollar die Delta Golf Box am Schalter zu erwerben. In diesem Punkt ist Delta eine Ausnahme. In der Regel gehen Fluggesellschaften mit beschädigtem Golfgepäck genauso um wie mit beschädigten Koffern. Wird ein Schaden nach Beförderung festgestellt, sollte sich der Fluggast am besten noch am Flughafen bei der jeweiligen Airline melden und den Schaden aufnehmen lassen.
Thai Airways (www.thaiair.de): Hier können zusätzlich zehn Kilogramm Golfgepäck kostenlos befördert werden. Für die Genehmigung muß ein schriftlicher Antrag und eine Kopie der Golf club-Mitgliedschaft zusammen mit den Flugdaten der Passagiere frühestens 21 Tage vor Abflug an die Verkaufsabteilung in Frankfurt gefaxt werden (069/92874222). Diese Gepäckregelung gilt nicht für reine Inlandsflüge, und es erfolgt hierfür keine schriftliche oder telefonische Bestätigung seitens der Fluggesellschaft. per Preis für Übergepäck (weight concept) beträgt 1,5 Prozent vom höchsten veröffentlichten Oneway-Flugpreis pro Kilogramm. Für die Berechnung von Übergepäck auf innerthailändischen Flügen gibt es eine Tabelle mit festgelegten Beträgen.
Tap Air Portugal (www.tap-airportugal.de): Auf allen Flügen mit TAP Air Portugal ab Frankfurt und München wird pro Passagier ein Golfgepäck kostenfrei befördert. Die Golfausrüstung und ein Paar-Schuhe müssen dabei in einer Golftasche verpackt sein. Anmeldepflichtig. Air Berlin (www.airberlin.de): Wiegt; die Golfausrüstung bis zu 30 kg, fällt keine Gebühr an. Nicht anmeldepflichtig. Bei Überschreitung der Freigepäckmenge wird ein Aufschlag von vier Euro pro Kilogramm und Strecke berechnet.

7. Nicht jedes Ärgernis ist ein Reisemangel!
(Was Urlauber beklagen und wie Gerichte entscheiden).
- Ameisen im Hotelzimmer sind bei Reisen in südliche Länder nicht gleich als Reisemangel zu werten. Mit einem bestimmtem Maß an Ungeziefer müsse dort gerechnet werden, entschied das Landgericht Kleve (Az: 6 S 220/01). Das gilt auch dann, wenn die Ameisen sich im Bett und insbesondere am Kopfende des Bettes bemerkbar machen.
- Auch eine Essensdauer von bis zu zwei Stunden bei 450 Gästen sind kein Anlass zur Minderung des Reisepreises (AG München, Az: 6c 7774/79).
-Kakerlaken sind nicht immer ein Grund, Geld erstattet zu bekommen. So sind fünf Kakerlaken im Zimmer in einem südlichen Land durchaus hinnehmbar (OLG Frankfurt, Az: U 3/85).
- Wenn Gäste in einer Ferienclubanlage an einer ansteckenden Krankheit leiden, können sie von der Hotelleitung zur sofortigen Abreise aufgefordert werden. Im konkreten Fall wurde die Aufwandsentschädigung in Höhe von 4750 Euro für die vorzeitige Abreise und die entgangenen Urlaubsfreuden den Eltern eines im Urlaub an Windpocken erkrankten Kindes nicht zugesprochen (AG München, Az: 273 C 32024/00).
- Kein Verständnis hatte das Amtsgericht Hannover mit einem Reisenden, der 650 Mark vom Veranstalter zurück verlangte, weil die Klobrille immer wieder heruntergefallen war. Daher sei er gezwungen gewesen, im Sitzen zu urinieren, was seine Urlaubsfreuden erheblich geschmälert habe (AG Hannover, Az: 509 C 1603/98).
- Abgewiesen wurde auch die Klage eines Bremer Ehepaares, das vom Reiseveranstalter rund 87 Euro zurückverlangte, weil das Glas Bier statt damals 3,50 Mark umgerechnet 5,12 Mark kostete. Die Klage wurde abgewiesen. Die Prozesskosten von 200 Euro hatte das Paar zu tragen. - Alleine aus dem Umstand, dass eine " All-Inclusive-Reise " gebucht wird, kann vom Reisenden nicht verlangt werden, ein Plastikarmband während der gesamten Reise zu tragen, entschied das LG Frankfurt am Main, am 19.8.1999. In einem solchen Fall sei eine Minderung des Reisepreises um fünf Prozent angemessen.
- Wird eine Reise um einen ganzen Tag vorverlegt, stellt dies einen Mangel dar, der die Reise objektiv erheblich beeinträchtigt und den Reisenden zum Rücktritt berechtigt (AG München, Urteil vom 19.5.2003 - 272 C6400/03).
- Bei der Buchung eines Mittelklassehotels ist Kinderlärm beim Abendessen nicht als Mangel zu bewerten, entschied das Landgericht Kleve (Az: 6 S 34/96).
- Eine kaputte Klimaanlage bei hochsommerlichen Temperaturen müssen Urlauber nicht klaglos hinnehmen. Das Schwitzen wider Willen gilt als Reisemangel und rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises um 15 Prozent, urteilte das Landgericht Düsseldorf (Az: 22 S 257/02). - Reiseveranstalter müssen darauf hinweisen, wenn in der Nebensaison Angebote in einer Ferienanlage nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Falls es im Prospekt keine Hinweise auf das eingeschränkte Angebot gebe, liegt grundsätzlich ein entschädigungspflichtiger Reisemangel vor (OLG Frankfurt, Az: 16 U 72/03).
- Keinen Erfolg hatte die Klage eines bayerischen Ehepaares, das sich gestört fühlte, weil der Ferienclub in Gambia nahe einem Dorf lag und Einheimische die Anlage betraten.
- Der Blick aus dem Hotelzimmer auf benachbarte Baustellen ist genauso wenig hinnehmbar wie permanenter Baulärm. Ein Ägypten-Urlauber, der auf eine Bauruine blickte und von einer anderen Baustelle beschallt wurde, erhielt für jeden der beiden Mängel zehn Prozent des Reisepreises zurück (AG Köln, Az: 122 50/00).
- Unterm Strich erfolglos blieb die Klage einer Nordfriesländers. Dieser bekam zwar 400 Euro erstattet, weil es in dem frisch renovierten Hotelzimmer nach Farbe roch - Anwalts - und Prozesskosten beliefen sich jedoch auf insgesamt 600 Euro.

© Tures Touristik 2012